Angebote des La Casita Kaiserslautern

Kindertagesbetreuung im La Casita Kaiserslautern

Bildung, Betreuung und Erziehung  von Kindern sind wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die der Gesetzgeber den Tageseinrichtungen für Kinder übertragen hat.

Das Deutsche Rote Kreuz übernimmt hier als Träger von Kindertageseinrichtungen die Verantwortung für ein vielfältiges und  bedarfsgerechtes Angebot, das den besonderen Lebensbedingungen von  Familien Rechnung trägt.

Derzeit ist das DRK bundesweit Träger von über 1.300 Tageseinrichtungen für Kinder.

Im Zeichen der Menschlichkeit setzt sich das DRK für das Leben, die Würde, die Gesundheit, das Wohlergehen aller Kinder und der am Entwicklungsprozess beteiligten Personen ein. Bestimmt wird das Handeln der Fachkräfte durch die sieben Grundsätze des Roten Kreuzes:

–       Menschlichkeit

–       Unparteilichkeit

–       Neutralität

–       Unabhängigkeit

–       Freiwilligkeit

–       Einheit

–       Universalität

Die Werte, die sich aus den Grundsätzen ableiten lassen, begründen die Ziele der Arbeit in den DRK-Kindertagesstätten:

–       Das Kind in seiner Lebenssituation

–       Die unparteiliche Grundhaltung

–       Partei ergreifen im Zeichen der Menschlichkeit

–       Das Personal in  DRK –Kindertagesstätten

–       Unsere Leistungen

–       Unsere Stärken

–       Zusammenarbeit

Bewohnerzimmer

Alle Wohngruppen haben fünf Bewohnerzimmer mit 1- und 2-Zimmerwohneinheiten. 1-Zimmerwohneinheiten sind i. d. R. zwischen 8 und 18 qm groß. Die Mehrzahl der Zimmer verfügt dabei über ein eigenes Bad.

LC-KL Badezimmer

Die 80% der Bewohnerzimmer verfügt dabei über ein eigenes Bad. Einzelbäder sind ca. 5 qm groß

Gemeinschaftsbäder werden in der Regel von 2 Parteien genutzt und sind 10 qm groß

Ambulante Kinder- und Jugedhilfe im LA Casita Kaiserslautern

Unser Angebot flexibler ambulanter Hilfen richtet sich speziell an Elternteile oder Paare mit Kindern im Säuglings- oder Kleinkindalter.

Zum Einsatz kommen ausschließlich pädagogische Fachkräfte, sowie je nach Indikation und Erfordernis auch Kinderkrankenpflegekräfte.

Elternteile oder Paare mit Kindern im Säuglings- oder Kleinkindalter
Elternteile oder Paare mit festem Wohnsitz / Lebensmittelpunkt in Kaiserslautern oder dem näheren Umkreis von 15 km
Elternteile, bei denen zwar ein hoher Unterstützungsbedarf und eine latente Gefährdung für das Kind / die Kinder gesehen wird, die aber über ausreichende eigene Ressourcen oder ein stabilisierendes und unterstützend wirkendes familiäres Umfeld verfügen, sodass keine Akutgefährdung für das Kind / die Kinder im elterlichen Haushalt gesehen wird

  • Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshelfer gemäß § 30 SGB VIII

    Erziehungsbeistandschaft und der Betreuungshelfer bieten Unterstützung auf dem Weg von der Kindheit / dem Jugendaltern in ein selbstbestimmtes Erwachsenenleben, wenn es in der Familie zu Problemen kommt, die diese aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen können. Die Maßnahme richtet sich primär an Kinder und Jugendliche mit ihren Familien, deren körperliche, geistige oder seelische Entwicklung gefährdet oder beeinträchtigt ist. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Entwicklungsprobleme unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes durch längerfristige pädagogische Betreuung aufzuarbeiten ist.

  • Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII

    Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine vergleichsweise intensive Form der ambulanten Hilfe zur Erziehung (basierend auf Freiwilligkeit, der Bereitschaft zur Mitarbeit und dem Anspruch der Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien auf Hilfe zur Gewährleistung des Kindeswohles).

  • Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII

    Hilfen für junge Volljährige ist ein Betreuungsangebote für junge Erwachsene und wird nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz auf eigenen Antrag des jungen Volljährigen gewährt. Ziel einer Hilfe für junge Volljährige ist die Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen und eine eigenverantwortliche Lebensführung zu ermöglichen. Dabei sind die Hilfeangebote grundsätzlich die gleichen, die auch Minderjährigen bzw. ihren Familien zur Verfügung stehen. Die Leistungen können beim örtlich zuständigen Jugendamt beantragt werden. Der Antrag muss allerdings frühzeitig, ungefähr sechs Monate vor dem 18. Geburtstag eigenhändig gestellt werden.